Du möchtest einen Nebenverdienst starten und mehr finanzielle Unabhängigkeit erreichen?
In diesem Artikel zeigen wir dir die besten Möglichkeiten und welche Beschränkungen es je nach Haupttätigkeit oder staatlicher Förderung zu beachten gibt. Wie viel du zusätzlich verdienen und wie lange du arbeiten darfst.
Die gute Nachricht vorweg: Unter Einhaltung der Regeln kannst du in fast jeder Situation nebenher etwas starten, und so den Grundstein für mehr Freiheit und vielleicht sogar erfolgreicher Selbstständigkeit und Unternehmertum legen.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Nebenverdienst?
Wie der Name schon sagt, ist ein Nebenverdienst eine Nebentätigkeit, mit der neben der Haupttätigkeit (z.B. Job, Studium, Rentner, Schule etc.) zusätzlich Geld verdient.
Je nach Haupttätigkeit gibt es bestimmte Regeln aus dem Gesetz und/oder Arbeitsvertrag an den Nebenverdienst, damit die Haupttätigkeit nicht gefährdet wird.
Wikipedia definiert Nebentätigkeit wie folgt:
Eine Nebentätigkeit ist jede Beschäftigung gegen Entgelt, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer, Beamten, Abgeordneten, Richter oder Soldaten ausgeübt wird. Das Entgelt bezeichnet man als Nebenverdienst, Zuverdienst oder umgangssprachlich (veraltet) als Zubrot. Je nach Kontext wird bei Selbständigen oder auch bei Arbeitslosen von der Ausübung einer Nebentätigkeit gesprochen.
Arbeits- und dienstrechtlich können auch unentgeltliche Tätigkeiten als Nebentätigkeiten gelten.
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf Tätigkeiten mit denen Geld verdient wird. Von daher sprechen wir von Nebenverdienst und nicht allgemein von Nebentätigkeit, denn diese kann auch unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten mit einschließen.
Welcher Nebenverdienst ist steuerfrei?
Grundsätzlich gibt es zwei allgemeine Freibeträge, die für den Haupt bzw. Nebenverdienst entscheidend sind.
Zum einen der Grundfreibetrag, unterhalb dessen keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für 2020 liegt dieser bei 9408 Euro im Jahr, also 784 Euro pro Monat. Es fallen also lediglich Sozialversicherungsbeiträge an.
Der zweite wichtige “Freibetrag” ist die Verdienstgrenze von 5400 Euro pro Jahr beziehungsweise 450 Euro pro Monat. Unterhalb dieser ist der Beschäftigte nicht sozialversicherungspflichtig, weil es sich um eine sogenannte geringfügige Beschäftigung handelt. Das ist zwar kein Freibetrag im eigentlichen Sinne, wird aber oft in diesem Zusammenhang genannt.
Bei vielen Hauptbeschäftigungen (z.B. Angestellter, Auszubildender, Rentner) gilt die gleiche Grenze allerdings als Steuer- und sozialversichungsbeitrags-Freitbetrag für den Nebenverdienst. Unabhängig von der Höhe des Haupteinkommens können also 450 Euro pro Monat hinzuverdient werden ohne diese versteuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.
Darüber hinaus kommt es auf deine konkrete Situation an, welche Freibeträge speziell bei dir gelten. Dazu weiter unten mehr.
Und was ist mit der Arbeitszeit?
Je nach Haupttätigkeit darf eine bestimmte Arbeitszeit der Nebentätigkeit nicht überschritten werden, damit man weiter Anspruch auf staatliche Förderung (z.B. BAföG, Kindergeld siehe unten) hat oder seinen Status z.B. als Student oder Frührentner behält, was wiederum wichtig für die Einstufun/Begünstigung bei der Sozialversicherung ist.
Für den Anspruch auf Kindergeld, BAföG und um den Studenten-Status zu behalten, darf grundsätzlich nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden.
Schüler fallen außerdem unter den besonderen Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetz, und dürfen bis zum 18. Geburtstag ingsgesamt nicht mehr als 4 Wochen im Jahr arbeiten.
Hier bietet sich ein Vorteil für Selbstständige und Unternehmer: Bei einer selbstständigen Tätigkeit (siehe unten) ist die Zeitbeschränkung nur relevant wenn du auf Rechnung arbeitest und stundenweise abrechnest. Denn dann ist es offiziell nachvollziehbar wie viele Stunden du durchschnittlich pro Woche gearbeitet hast.
Welche Nebenverdienste gibt es? Möglichkeiten und Ideen für deinen lukrativen Nebenverdienst
Bevor wir uns ansehen, welche Einschränkungen es je nach Lebenssituation an deinen Nebenverdienst gibt, wollen wir uns mit der freudigeren Seite beschäftigen: Die vielfältigen Möglichkeiten für deinen Nebenverdienst! 🙂
Wir konzentrieren uns hierbei auf nachhaltige Möglichkeiten für deinen Nebenverdienst. Also nicht deine alte Sachen auf ebay Verkaufen (was machst du wenn die verkauft sind?) oder Kugelschreiber zusammenzubauen.
Zusammengefasst sehen wir uns folgende mögliche Formate für deinen Nebenverdienst an:
- Forme ein Geschäftsmodell aus deinen derzeitigen Fähigkeiten
- Minijobs
- Mikrojobs
- Freelancing / Dienstleistung anbieten
- Ein eigenes Online-Business
Impulse für konkrete Ideen erhältst du in diesen Artikeln:
- Geschäftsideen, die du sofort starten kannst – Nebenbei Geld verdienen für jedermann
- Online Geld verdienen – wie du schnell 1.000 Euro im Monat Extra verdienst
- Du hast ein Problem? – Lies hier die Lösung! (Wie du mit deinem Wissen ein eigenes Business aufbaust – Die PLB-Formel)
- Geschäftsideen finden und testen – Der erste Schritt zum erfolgreichen Online-Business
Deine Motivation
Zunächst mal solltest du dich fragen, was deine Motivation für den Nebenverdienst ist. Einfach nur mehr Geld haben und dafür weniger Freizeit ist vielleicht keine so gute Motivation, zumindest nicht für sich alleinstehend.
Ein Nebenverdienst kann für Abwechslung sorgen, persönliche und berufliche Weiterbildung bedeuten, deinen Horizont erweitern und dir ermöglichen das ein oder andere zusätzlich zu leisten.
Aber ganz wichtig: Er ist kein Selbstzweck! Deine Haupttätigkeit ist unter Umständen schon fordernd genug und du solltest nicht vergessen, auch für dein Wohlbefinden zu sorgen und ein bisschen Leichtigkeit und die schönen Seiten des Lebens zu genießen! 🙂
Möglichkeit 1: Mache mehr aus deinen Fähigkeiten
Eine der besten Möglichkeiten für einen Nebenverdienst ist es, aus deinen bereits bestehenden Fähigkeiten ein Geschäftsmodell zu formen. Das können Fähigkeiten aus deinem Beruf oder deiner Freizeit sein. Viele unterschätzen sich selbst und schauen nach “allgemeinen” Möglichkeiten, um nebenbei Geld zu verdienen. Mit dem was du bereits kannst und weißt, liegen deine Chancen aber oft besser.
Hier ein paar Ideen:
- Wenn du als Informatiker oder Programmierer arbeitest, könntest du also beispielsweise Programmier-Onlinekurse (Tutorials) auf Plattformen wie udemy anbieten.
- Als Lehrer kannst du Nachhilfe oder dein Fachwissen ebenfalls als Onlinekurse anbieten.
- Als leidenschäftliche Hobby-Gärtnerin kannst du einen Blog starten und mit Affiliate-Marketing und Infoprodukten Geld verdienen
- Du kannst ein digitales Infoprodukt erstellen und dir damit einen bequemen Nebenverdienst aufbauen alle Details dazu findest du in diesem Artikel zum Thema digitale Informationsprodukte und der Podcast Folge dazu
Möglichkeit 2: Minijobs – Die Klassiker vor Ort
Bei Nebenverdienst denken viele an 450-Euro-Jobs, umgangssprachlich auch Minijobs genannt. Ein Minijob kann aber auch mehr als diese 450 Euro pro Monat umfassen, meist aber deutlich weniger als ein gewöhnlicher Teil- oder Vollzeitjob.
Damit sind Minijobs ideal für Schüler, Auszubildende, Studenten oder während der Elternzeit geeignet.
Denn auch bei Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde. Somit darf bei einem 450 Euro Job pro Woche höchstens durchschnittlich 12 Stunden gearbeitet werden.
Wo findest du Minijobs? Dafür gibt es eine Reihe an Jobbörsen::
- https://www.minijob-anzeigen.de/
- https://www.gelegenheitsjobs.de/ – hier kannst du auch speziell nach Stundentenjobs, Heimarbeit oder Jobs für über 50 jährige Suchen
- https://www.nebenjob.de/ – auch hier gibt es Home-Office-Jobs
- https://www.job-jumper.com/ – Job Jumper ist eine Art Tinder für Aufträge 🙂 Dabei geht es meist um spontane Aushilfen. Als Bewerber gibst du deine Fähigkeiten an und erhältst so passgenaue Anfragen.
Möglichkeit 3: Mikrojobs – die “Minijobs im Internet”
Das Pendant zum Mini-Job vor Ort, sind sogenannte Mikrojobs im Internet. Das hat den Vorteil, dass du nicht erst irgendwo hinfahren musst, sondern alles flexibel von zuhause oder unterwegs erledigen kannst.
Zu Mikrojobs zählen beispielsweise Online-Umfragen beantworten, Produkte testen (Webseiten, Apps & Co), kleine Textschnipsel, wie eine Produkbeschreibung, zu erstellen und Datenverarbeitung (Texte, Bilder und Videos) vorzunehmen.
Die Einstiegshürden sind sehr gering, dafür sind die Verdienstmöglichkeiten aber auch begrenzt. Hier findest du ein paar einfache Ideen, die jeder nebenbei starten kann und hier eine Übersicht geeigneter Anbieter.
Möglichkeit 4: Dienstleistung / Freelancing / Freiberuflich arbeiten
Wenn du mehr sucht als einen Gelegenheitsjob und eine bestimmte Expertise anbieten möchtest, dann könnte das sogenannte Freelancing interessant für dich sein – der englische aber mittlerweile auch neudeutsche Begriff für das freiberufliche Arbeiten oder das Anbieten einer Dienstleistung.
Je nach Haupttätigkeit musst du allerdings aufpassen, dass du Beschränkungen der Arbeitszeit und Einkommenshöhe beachtest (siehe unten).
Als Freelancer hast du keinen festen Job, sondern arbeitest immer auftragsweise für andere. Wenn du gut bist, kommt es häufig zu längerfristigen Zusammenarbeiten und Weiterempfehlungen. Nach und nach kannst du dich spezialisieren und auch mehr Geld verdienen.
Für das Freelancing eignen sich eine ganze Reihe an Tätigkeiten:
- Übersetzen
- Texte erstellen
- Webdesign
- Programmierung
- Grafiken erstellen
- Suchmaschinenoptimierung
- Virtuelle Assistenz
Im deutsch und englischsprachigen Bereich gibt es eine ganze Reihe an seriösen Freelancerplattformen:
- Fiverr.com
- Upwork.com
- Freelancermap.com (deutsch)
- https://freelancexpress.de
Für die Texterstellung gibt es außerdem spezialisierte Marktplätze wie content.de oder textbroker.de. Und auch für die virtuelle Assistenz gibt es viele eigene Plattformen. Virtuelle Assistenten sind Personen, die andere Unternehmen oder Freiberufler bei kleineren Aufgaben und eher “Fleißarbeiten” unterstützen. Bekannte Plattformen sind:
- Mein-virtuellerassistent.com
- Strandschicht.de
- Machdudas.de
- Freiarbeiter.com
- Fernarbeit.net
- eassistentin.de
- Free-days.de
- Secretary-plus.de
- Virtuelle-helfer.de
- Manage-my-business.de
- Virtuelleassistenten.eu
- Mein-vbo.de
Besonders im Bereich Webdesign, Programmierung, Grafikerstellung und Suchmaschinenoptimierung sind die Verdienstmöglichkeiten recht hoch. Dafür ist aber auch eine gewisse Expertise gefragt. Für virtuelle Assistenten sind die Einstiegshürden ähnlich wie bei den Minijobs oder Mikrojobs geringer. Meiner Meinung nach kannst du dir als Virtuelle Assistenz aber deutlich besser als bei den Mikrojobs eine eigene Expertise aufbauen und auch lernen dich besser zu vermarkten und mehr zu verdienen.
Wenn du mit weniger Zeitaufwand dein Freelancing noch optimieren willst, um mehr Geld zu verdienen, solltest du dir unbedingt mal das Thema Productized Service ansehen. In der Fallstudie zeigen wir dir, wie du einfach nebenbei ein paar hundert Euro im Monat verdienen kannst, mit nur wenigen Stunden Aufwand.
Möglichkeit 5: Ein eigenes Online-Business als Nebenverdienst
Endlich kommen wir zu unserem Herzensthema – der Aufbau eines eigenen Online-Business!
Du möchtest nicht nur flexibler arbeiten, sondern auch dein eigener Chef sein/werden und dir was eigenes aufbauen?
Ein eigenes Online Business ermöglicht dir nicht nur ortsunabhängig zu arbeiten, sondern du baust damit meist auch eine skalierbare Tätigkeit auf. Wenn du beispielsweise deine Expertise in ein Buch packst, dann ist der Aufwand einmalig, egal ob es 10 oder 10.000 Leute lesen. Deine Verdienstmöglichkeiten sind also theoretisch unbegrenzt und du tauschst nicht mehr Zeit gegen Geld!
Auf dieser Webseite findest du zahlreiche Anleitungen, Tipps und Inspirationen zu diesem Thema. Für einen kurzen Überblick hier aber die wichtigsten digitalen Geschäftsmodelle für ein erfolgreiches Online Business:
Productized Services
Ein Productized Service ist eine Dienstleistung in ein Produkt gepackt. Das heißt du bietest eine Dienstleistung in einem vordefiniertem Umfang und zu einem Fixpreis an. Das erleichtert und beschleunigt die Akquise und macht es dir auch leichter möglich Teilaufgaben outzusourcen und so zu wachsen und dein Business zu skalieren.
Digitale Infoprodukte
Du packst dein Wissen in ein Buch oder einen Online-Kurs und vermarktest diese über über Amazon KDP, Udemy, Digistore & Co. Am besten funktioniert das mit einer eignen Reichweite in deinem Bereich.
Affiliate Marketing
Als Affiliate Marketer bewirbst du die digitalen Produkte und Services anderer Personen und erhältst dafür eine Provision (vergleichbar mit einem Immobilienmakler). Es gibt eine Vielzahl an Affiliate Plattformen, bei denen du dich anmeldest, Affiliate Links erstellst und diese beispielsweise auf einer thematisch passenden Webseite platzierst.
Mitgliederbereiche
Mitgliederbereiche leben von einer lebendigen Community und dem Inhalt, der für deine Zielgruppe einen Mehrwert bietet.
Technisch lässt sich ein Mitgliederbereich mit Forum, Chat, Webseite und Verkaufs – E-Mails innerhalb eines Tages dank fertiger Komponenten umsetzen. WordPress beispielsweise bietet mit dem bbpress Plugin ein Forum. Mit DigiMember und anderen gibt es verschiedene Plugins für das Verwalten der Mitgliederberechtigungen, die auch eine Bezahlfunktion bereits integriert haben.
Software as a Service/Software-Entwicklung
Für Anfänger zwar weniger geeignet aber dennoch ein interessantes und skalierbares Geschäftsmodell. Grundsätzlich musst du das Produkt nicht mal selbst programmieren. Allerdings ist es sinnvoll, dass du die technischen Möglichkeiten kennst und zumindest Grundkenntnisse im Bereich Software besitzt. Beispielsweise kannst du eine App auch über Freelancer-Platformen zumindest so gut (und relativ günstig) entwickeln lassen, dass du sie am Markt testen und die Idee validieren kannst. Im zweiten Schritt kannst du das Produkt dann immer noch optimieren und dir Partner ins Boot holen, die programmieren können.
Handel mit physischen Produkten
Sogenannte Fulfillment-Partner beziehungsweise das Dropshipping-Modell machen es möglich, dass du mit physischen Produkten handelst, aber trotzdem 100% ortsunabhängig arbeiten kannst und kein eigenes Lager brauchst. Du kümmerst dich um das Marketing und den Rest übernimmt der Fullfilment-Partner (Logistik, Retoure, Lager usw.). Bekannte Programme sind das FBA (Fullfilment by Amazon) und MBA (Merch by Amazon).
Jetzt bist du hoffentlich hoch motiviert mit deinem Nebenverdienst durchzustarten. Vorab solltest du dir aber ansehen welche rechtlichen Einschränkungen es angesichts deiner Haupttätigkeit gibt.
Hinweis: Die Online-Business Akademie bietet dir eine Reihe von Experten, die dich beim Aufbau deines Online-Business unterstützen. Wenn du also gemeinsam mit uns deinen Nebenverdienst aufbauen möchtest, klicke einfach oben im Menü auf Mitglied werden und dann werden wir gemeinsam erfolgreich.
Wie viel darf ich mit einem Nebenverdienst verdienen? Die wichtigsten Regelungen je nach Haupttätigkeit
Je nach Haupttätigkeit gibt es bestimmte Einschränkungen an deinen Nebenverdienst.
Zum einen, um Interessenkonflikte zu vermeiden (z.B. Leistungsfähigkeit beim Hauptjob trotz Nebentätigkeit) oder um die Bedürftigkeit für staatliche Förderungen (z.B. Kurzarbeit, ALG1/2, BAföGusw.) sicherzustellen.
Um also den “Status” und damit die Vorteile durch deine Haupttätigkeit nicht zu verlieren, solltest du dich an diese Regeln halten.
Wichtiger Hinweis: Bei unserer Zusammenstellung geben wir keine Garantie und es ersetzt keine Rechtsberatung. Es gilt lediglich als Überblick und erste Orientierung. (Stand August 2020)
Wie viel darf ich dazu verdienen als … ? (Lebensphase)
Angestellter
Grundsätzlich gilt: Je nach Arbeitsvertrag anders geregelt, ob du eine (schriftliche) Genehmigung deines Arbeitgebers für deinen Nebenverdienst brauchst oder nicht. Standardklauseln sind aber, dass der Nebenverdienst nicht im Wettbewerb mit deiner Tätigkeit stehen darf. Auch wenn keine Genehmigung nötig ist, bleibt es dem Arbeitgeber idr vorbehalten die Nebentätigkeit zu verbieten, zum Beispiel wenn deine Leistungen im Hauptjob nachlassen.
Steuer- und sozialversicherungsfrei dazuverdienen darfst du 5400 Euro im Jahr bzw. 450 Euro pro Monat. Darüber hinaus musst du Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Allerdings gibt es vom Arbeitszeitgesetz eine zeitliche Beschränkung an die Nebentätigkeit. Dieses schreibt vor, dass “innerhalb von sechs Kalendermonaten […] im Durchschnitt acht Stunden werktäglich (6 Tage pro Woche) nicht überschritten werden”.
Im Klartext heißt das, dass du durchschnittlich nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Wenn du also einen 35 Stunden Woche Job hast, kannst du offiziell 13 Stunden pro Woche in Nebenjob arbeiten. Bei unter 18 jährigen greift noch das jugendarbeitsschutzgesetz: durchschnittlich maximal 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Tag.
Beamter
Bei Beamten ist das etwas anders geregelt. Zeitlich betrachtet, darf die Nebentätigkeit nicht mehr als ein Fünftel der regulären wöchentlichen Arbeitszeit ausmachen. Bei einer 40 Stunden Woche also nicht mehr als 8 Stunden.
Neben der der zeitlichen Begrenzung, gibt es unterschiedliche Regelungen je nach Tätigkeit, welche einer Genehmigung bedarf und welche nicht und was du verdienen darfst:
- Alles unter 100 Euro im Monat muss nicht genehmigt werden.
- Dann gibt es eine Reihe an genehmigungsfreien Tätigkeiten, die nicht abgelehnt werden können, bei denen du aber deine Vorgesetzten informieren musst. Dazu zählen beispielsweise schriftstellerische oder andere künstlerische Tätigkeiten (z.B. Autor) oder wenn du z.B. bei einer Selbsthilfegruppe für Beamte tätig bist (kann ich verstehen.. hartes Leben als Beamter 😉 )
- Alles andere (mehr als 100 Euro Verdienst und nicht genehmigungsfreie Tätigkeit) muss genehmigt werden. Das kann beispielsweise ein eigenes Gewerbe sein, wenn du selbstständig arbeiten möchtest. Egal ob selbstständig oder nicht – dein Nebenverdienst darf nicht mehr als 40% deines Jahresgehalts als Beamter ausmachen. Interessanterweise gilt diese Verdienstgrenze aber nicht für die genehmigungsfreien Tätigkeiten. Als nebenbeamtlicher Autor darftst du also so viel verdienen wie du willst 🙂
Als kleine Inspiration: Dieser Blog ist der leidenschaftliche Nebenverdienst einer Lehrerin.
Rentner
Bei Rentnern muss man unterscheiden, ob diese “reguläre Rentner” also Rentner nach Erreichen des Rentenalters sind oder ob es sich um eine Sonderform der Rente handelt.
Bei der regulären Rente darfst du ohne Einschränkungen hinzuverdienen. Immerhin stehst du in Bezug auf die Rente ja in keiner Schuld gegenüber dem Staat mehr. Du hast deine regulären Arbeitsjahre erbracht und erhältst dafür nun die wohlverdiente Rente. Ob und wie viel du nun hinzuverdienst ändert nichts an deinem Rentenanspruch.
Genauso wie beim Angestellten muss erst bei einem Hinzuverdienst von über 450 Euro pro Monat Steuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Von der Rentenversicherung ist man selbstverständlich befreit.
Bei Rentnern vor dem Erreichen des Rentnenalters gibt es seit 2017 eine Hinzuverdienstgrenze von 525 Euro pro Monat (6300 Euro im Jahr). Oberhalb dieser Grenze reduziert sich der Rentenanspruch. Die wichtigsten Regelungen zu den gängigsten Rentenformen findest du hier.
Studierende(r)
Der Status als Student bringt dir vor allem was in Bezug auf die Sozialversicherungen, Kindergeld (siehe unten) und BAföG-Anspruch (siehe unten).
Bis zum Alter von 25 Jahren kannst du über deine Eltern krankenversichert sein (bei gesetzlicher Krankenversicherung) und Kindergeld erhalten.
Damit du diesen Studentenstatus nicht verlierst, darfst du durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten (in den Semesterferien dürfen es mehr sein). Außerdem draf dein monatliches Einkommen nicht mehr als 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße ausmachen. 2018 lag diese bei 2283,75 Euro für die alten und 2021,25 Euro für die neuen Bundesländer.
Schüler
Unter 13 Jahren ist das Arbeiten grundsätzlich verboten. Für Jugendliche (zwischen 13 und 18 Jahren) regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz besondere Einschränkungen bei der Arbeit, sowohl zeitlicher Art, welche Art von Arbeit erlaubt ist und ob eine Zustimmung der Eltern nötig ist. Arbeiten, die zu anstrengend (z.B. Akkordarbeit) sind und daher die Entwicklung gefährden können, nicht erlaubt. Näheres zu den Unterschieden je nach Alter findest du hier und hier.
Die zeitlichen Beschränkungen:
Grundsätzlich darf nicht mehr als 4 Wochen pro Jahr (je nach Alter 6 oder 8 Stunden pro Tag) gearbeitet werden.
Die klassischen Ferienjobs sind ab 15 Jahren möglich. Dabei darf man maximal acht Stunden am Tag an maximal fünf Tagen in der Woche zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten und insgesamt nicht mehr als 4 Wochen im Jahr. Die meisten Aushilfejobs (z.B. Kellnern, Zeitung austragen) werden erst für Jugendliche ab 16 Jahren angeboten, weil diese in der Regel deutlich verantwortungsvoller sind.
Ab 18 Jahren gilt dann nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern das normale Arbeitsrecht. Sie dürfen mehr als 4 Wochen im Jahr und auch außerhalb der Sommerferien arbeiten.
Verdienstgrenze:
Auch hier gilt wieder die 450 Euro Grenze, oberhalb derer Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Einkommensteuern müssen oberhalb des jährlichen Grundfreibetrags (siehe oben) gezahlt werden. Durch die zeitliche Beschränkungen bleibt der Verdienst in aller Regel aber unter 5400 Euro jährlich (durchschnittlich 450 Euro pro Monat). Es kann also während den Ferien auch mehr als 450 Euro pro Monat verdient werden ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, solange der Gesamtverdienst im Jahr unter 5400 Euro bleibt.
Um ein Gewerbe anzumelden (also selbstständig zu arbeiten) musst du grundsätzlich über 18 sein, weil du erst dann voll geschäftsfähig bist. Unter 18 Jahren brauchst du die Zustimmung deiner Eltern oder Erziehungsberechtigten, weil du noch beschränkt geschäftsfähig bist.
Auszubildender
Im Arbeitsvertrag wird geregelt, ob du deinen Arbeitgeber um Erlaubnis für einen Nebenjob fragen musst. Bei Ausbildungsverträgen besitzt der Arbeitgeber meist das Recht den Nebenjob abzulehnen, vor allem wenn er Gefahr sieht dass die Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird
Fördergelder wie das Kindergeld (siehe unten) oder Berufsausbildungsbeihilfe können negativ beeinflusst werden.
Beschränkungen an Zeit und Verdiensthöhe:
- Wer zwischen 15 und 18 Jahre ist, darf maximal 40 Stunden an 5 Tagen der Woche arbeiten (Haupt- und Nebenjob zusammengenommen).
- Ab 18 Jahren gelten 48 Stunden an 6 Tagen.
- Beim Verdienst selbst gibt es keine Grenzen, die Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben und entpsrechend versteuert werden. Bis 450 Euro pro Monat können ohne zusätzliche Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge hinzuverdient werden.
Wie viel darf ich dazuverdienen trotz …? (staatliche Förderung)
Arbeitslosengeld 1 (ALG1)
Die Hinzuverdienstgrenze (egal ob selbstständig oder Nebenjob) liegt bei 165€ Gewinn im Monat. Bis zu dieser Grenze hat der Nebenverdienst keine Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Darüberhinaus wird es vom ALG1 abgezogen.
Wohlbemerkt: Hier handelt es sich um Gewinn, nicht Umsatz: Wenn du also 500 Euro verdienst, aber 400 Euro Kosten hast, geht das solange die Kosten mit der nachvollziehbar Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
Ausnahme zur 165-Euro-Regel: Wenn der Nebenerwerb schon 12 Monate besteht, bevor das ALG1 bezogen wurde, wird die Hinzuverdienstgrenze auf den durchschnittlichen monatlichen Gewinn angesetzt. Dort gibt es keine Grenze nach oben.
Besonderheit: Gründungszuschuss
Wenn du ALG1 beziehst, hast du die Möglichkeit Gründungszuschuss zu beantragen, um eine Selbstständigkeit oder ein Unternehmen zu starten. Wenn dieser bewilligt wird, hast du ab Tag 1 kein Limit bei für deinen Nebenverdienst und du kriegst trotzdem den vollen Gründungszuschuss für in der Regel 6 Monate.
Aber Achtung: Vermeide sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse (also über 450 Euro monatlich). Damit verlierst du deinen Gründungszuschuss, denn dafür musst du nachweisen, dass dein Hauptberuf die Selbstständigkeit ist.
Arbeitslosengeld 2 (ALG2)
Bei ALG2, auch Hartz 4 genannt, ist es ausdrücklich erwünscht dass man einem Nebenverdienst nachgeht Die Einkommensgrenze liegt in der Regel bei 1200 brutto, bei Personen mit Kind bei 1500 brutto, damit nichts vom ALG2 abgezogen wird
Was die Versteuerung des Zuverdienstes betrifft gibt es unterschiedliche Freibetragsgrenzen.
- Die ersten 100 Euro im Monat sind steuerfrei,
- zwischen 100 und 1000 Euro Zuverdienst sind 20 Prozent steuerfrei,
- und zwischen 1000 und 1200 sind 10 Prozent steuerfrei.
Genaueres sowie Rechenbeispiele zu den Freibetragsgrenzen kannst du in diesem Artikel nachlesen.
BAföG
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses regelt die staatliche Förderung von bedürftigen Auszubildenden, Schülern und Studenten.
Um die Bedürftigkeit und damit den Anspruch auf das BAföG nicht zu verlieren, gibt es eine Nebenverdienst-Grenze von 5400 Euro im Jahr (450 Euro pro Jahr) alles was darüber liegt wird vom Bafög abgezogen. Außerdem darf dein Vermögen nicht höher als 7500 Euro (Kontoguthaben, Aktien, Auto usw.) liegen. Letzteres gilt bereits als Voraussetzung für den Antrag. (Die Sparsamen werden also bestraft, egal was sie verdienen 😉 ).
Während der Vorlesungszeit darf außerdem durchschnittlich nicht mehr als 20 Stunden gearbeitet werden.
Kindergeld
Für Kinder unter 18 wird das Kindergeld ohne jede Bedingung gezahlt.
Für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 wird grundsätzlich dann Kindergeld gezahlt, wenn sie nicht regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Während der Ausbildung oder Studiums hat ein Kind weiterhin Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, auch hier gilt die 20 Stunden Grenze für den Nebenverdienst.
Seit 2012 gibt es übrigens keine Einkommensgrenze mehr für das Kindergeld. Der Kindergeldanspruch richtet sich seitdem nur noch nach dem Ausbildungsstatus des volljährigen Kindes.
Kurzarbeitergeld
Wie viel darfst du neben der Kurzarbeit verdienen? Das Aufstocken durch einen Nebenverdienst kann zu Abzügen beim Kurzarbeitergeld führen. Grund dafür ist, dass es sich beim Kurzarbeitergeld um staatliche Leistungen handelt, die aus der Arbeitslosenversicherung finanziert werden. Es ist also als eine Art Teilarbeitslosigkeit anzusehen.
Ausnahme gilt wenn der Nebenjob schon vor der Zeit des Kurzarbeitergeld-Bezuges ausgeübt wurde. Mehr Informationen und Rechenbeispiele ob sich ein Nebenverdienst lohnt findest du hier.
Elterngeld & Elternzeit
Als Arbeitnehmer können Sie von ihrem Arbeitgeber pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit verlangen, was einer befristeten unbezahlten Freistellung gleichkommt. Das heißt der bisherige Arbeitsvertrag gilt weiter.
Das heißt je nach vertraglicher Regelung müssen sie eine Zustimmung des Arbeitgebers für einen Nebenverdienst einholen. Außerdem darf die Nebentätigkeit nicht mehr als 30 Wochenstunden umfassen, auch, wenn sie kein Elterngeld beziehen.
Bei Selbstständigen ist Orientierung an Arbeitszeit schwierig, von daher erfolgt hier eine Orientierung am Einkommen. Hier gilt es nur dann als Elternzeit wenn sie nicht mehr als 75% des vorherigen Einkommens verdienen.
Während des ersten Jahres der Elternzeit können sie außerdem Elterngeld beziehen, welches in der Regel etwa 65% ihres bisherigen Nettogehalts pro Monat entspricht.
Für einen Nebenverdienst zusätzlich zum Elterngeld, gibt es keine Freibeträge. jeder Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 450 Euro Jobs. Alles was du in dieser Zeit verdienst, wird von der Bezugsgröße für das Elterngeld (=dein bisheriges Nettogehalt) abgezogen und reduziert damit auch dein Elterngeld. Ein Rechenbeispiel findest du hier.
Mutterschutz
Vor der Geburt darfst du theoretisch arbeiten “bis die Wehen kommen”. Nach der Geburt ist das Arbeiten bis zum Ende des Mutterschutzes gesetzlich verboten.
Altersteilzeit
Altersteilzeit bedeutet “über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der aktiven Tätigkeit den Übergang in den Ruhezustand vorzubereiten” – Quelle: Wikipedia.
Grundsätzlich ist der Nebenverdienst während der Altersteilzeit unbegrenzt, je nach dem wie es im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Sofern es ein Altersteilzeitverhältnis nach dem Altersteilzeitgesetz ist, also mit staatlicher Förderung durch die Arbeitsagentur, dürfen maximal 400 Euro pro Monat (egal ob selbstständig oder beschäftigungsverhältnis) verdient werden.
Krankengeld
Krankengeld erhält eine Angestellte Person wenn sie länger als 43 Tage krank gemeldet, also arbeitsunfähig ist von der Krankenkasse. Selbstständige müssen dafür eine Wahlerklärung abgeben, um Anspruch auf Krankengeld zu haben und zahlen dafür monatlich etwas mehr.
Das Krankengeld ist an den Begriff der Arbeitsunfähigkeit gekopppelt, der wiederum an den bisherigen Beruf gekoppelt ist. Wenn du vorher Dachdecker warst, kannst du nun beispielsweise mit einem gebrochenen Bein trotzdem als Texter oder Webdesigner einen Nebenverdienst erwerben. Allerdings solltest du dies genau prüfen um Krankengeld-Betrug zu vermeiden.
Fazit
Egal ob du einen Mini- oder Mikrojob suchst, als Freelancer arbeiten oder sogar dein eigenes Online-Business von zuhause aus aufbauen möchtest, die Möglichkeiten für deinen Nebenverdienst sind vielfältig.
Ich hoffe dieser Artikel konnte dir Klarheit und Mut geben, mehr aus dir zu machen und einen erfüllenden Nebenverdienst aufzubauen.
Wenn du dich entschlossen hast, einen Nebenverdienst aufzubauen, werde gerne Teil unser Community. In dieser erhältst du ausführliche Videoanleitungen zu allen wichtigen Themen und die persönliche Unterstützung unserer Experten.
Viel Erfolg! 🙂
Hi, ich bin Kathrin und liebe die Freiheit, die mir mein Online-Business ermöglicht. Meine Spezialgebiete sind Suchmaschinenoptimierung (SEO), die Erstellung hochwertiger Inhalte (in Form von Blogartikeln sowie Videos) und Affiliate-Marketing. Ich helfe dir ebenfalls deine Wunschkunden über Google zu erreichen und zu zahlenden Kunden zu machen. In der Online-Business-Akademie helfe ich angehenden und erfolgreichen Online-Unternehmern sich zu vernetzen und sich das Leben zu kreieren, welches sie sich wünschen.