Opt-In

Ein wichtiger Begriff in der Online-Marketing-Welt ist der “Opt-In”. In diesem Artikel erkläre ich dir die wichtigsten Details dazu, wann welche Variante eingesetzt wird und worauf du in den unterschiedlichen Szenarien achten solltest.

Opt-In-Definition

Das Opt-In bedeutet, einer Organisation oder Person ausdrücklich die Erlaubnis zu erteilen, dir regelmäßig Informationen zuzusenden oder dir einen Service anzubieten. Es ist also eine Handlung, die du aktiv ausführst.

Opt-In und Opt-Out – Was ist der Unterschied?

Das Gegenstück zum Opt-In ist das Opt-Out Verfahren.

Der Unterschied ist eigentlich minimal, aber rechtlich extrem wichtig.

Opt-In bedeutet:

Ich gebe explizit meine Zustimmung, also durch eine Handlung von mir wie das Anklicken einer Checkbox.

Opt-Out bedeutet:

Meine Zustimmung ist voreingestellt, z.B. weil der Haken in der Checkbox bereits gesetzt ist. Ich muss aktiv etwas tun, um meine Zustimmung zu widerrufen.

Die Idee des Opt-In ist es, Verbraucher besser zu schützen.  Entstanden ist die Idee, weil es immer mehr Spam gab in den letzten Jahrzehnten und ohne ein gültiges Opt-In ist es jetzt gesetzeswidrig, unaufgefordert Emails zuzusenden.

Der Gesetzgeber sieht in Deutschland für den Email-Versand das sogenannte Double Opt-In Verfahren vor.

Double-Opt-In Verfahren für Newsletter

Das Double-Opt-In Verfahren ist in Deutschland notwendig, wenn du einen Kontakt in deinem Newsletter hinzufügen willst.

Der Auflauf ist wie folgt:

  • Der Besucher trägt sich auf deiner Webseite ein.
  • Der Besucher erhält eine Bestätigungsemail mit einem Link
  • Der Besucher klickt auf diesen Link.
  • Dann erst erfolgt der Eintrag in deinen Newsletter.

Du musst als Betreiber eines Newsletters diesen Prozess nachweisen können und nachweisen können, dass du die Emails legal und genau nach diesem Verfahren eingesammelt hast, ansonsten drohen theoretisch Abmahnungen und hohe Strafen.

Wenn du mal in dein Email Postfach siehst, wirst du aber auch schnell merken, dass es den wirklichen Spam-Versendern leider meist egal ist.

Das Opt-In Verfahren beim Download eines PDF (Freebie Angebotes)

Mit den Änderungen der DSGVO im Mai 2018 ist es theoretisch nicht mehr erlaubt, die Email-Adresse einzusammeln gegen den Download eines PDFs oder sonstigen Freebies. Hier spricht man vom sogenannten Kopplungsverbot.

Die Email darf nur noch dann abgefragt werden, wenn es technisch notwendig ist.

Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten, wie das aktuell in der Praxis gehandhabt wird.

  1. Einfach ignorieren, bis die Rechtslage eindeutig ist
  2. Ein kostenpflichtiges Angebot daraus machen, dass nur kostenlos ist, gegen die Email
  3. Ich mache das meist so, dass ich den Download auch ohne Email anbiete, einfach ein kleiner Texthinweis unter dem Opt-In Formular, den sich sowieso niemand durchliest
  4. Ein Freebie anbieten, dass eine Email erfordert wie z.B. ein Online-Kurs

Opt-In Verfahren bei Cookies

Hier herrscht aktuell auch noch eine große Rechtsunsicherheit, was genau erlaubt oder erwünscht ist. Aktueller Stand (23.10.2019) ist es, dass der Cookie Hinweis auf Webseiten verpflichtend ist und außerdem, dass du eine explizite Erlaubnis benötigst, wenn du bestimmte Tracking oder Marketing Cookies einsetzen willst wie z.B. das Facebook Pixel oder auch Google Analytics.

Die meisten Benutzer lesen sich derartige Meldungen ohnehin nicht durch und das blinde klicken auf “Ja” oder “Zustimmen” macht das Internet meiner Meinung nach eher unsicherer, aber hier hat der Gesetzgeber mal wieder nicht ausreichend nachgedacht und unsinnige Änderungen eingeführt.

Ich rate dir grundsätzlich bei solche Änderungen nicht in Panik zu verfallen, nur weil du eine kleine Webseite betreibst. Erfülle die gängigen Praktiken, ruhig auch etwas später und konzentriere dich auf dein Business oder deine Seite. 

Textvorlage für den Einwilligungstext und Beispiel

Bei der Einholung des Opt-In solltest du folgende Punkte berücksichtigen, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein:

  • Warum holst du die Daten ein
  • Wenn du wirbst, wofür?
  • Wer bist du / dein Unternehmen
  • Hinweis auf den Widerruf, also das der Leser sich jederzeit wieder austragen kann

Textbeispiel:

„Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass XXX mir regelmäßig Informationen und Updates zu den Themen XXX per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.“

Bei XXX setzt du dann deinen Namen ein und die Themen/Produkte deines Newsletters.

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